Erteilung des Zertifikates
Sind gemäß des Auditberichtes alle Voraussetzungen für den Nachweis eines funktionsfähigen Qualitätsmanagementsystems gegeben, so wird durch das Zertifizierungsgremium das Zertifikat erteilt. Die Auflagen und Einschränkungen, die sich aufgrund des Auditberichtes ergeben, werden im Entscheid festgelegt. Die Erteilung eines Zertifikates ist nicht einklagbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Werden wesentliche Nichtkonformitäten festgestellt, wird der Geltungsbereich einer Zertifizierung eingeschränkt, ausgesetzt und /oder zurückgezogen, bis die Nichtkonformität behoben ist.
Einschränkung
Zertifizierungen können auf Antrag der zertifizierten Organisation oder durch CERT iQ GmbH, wenn sich während der Zertifizierung oder bei Überwachungsaudits zeigt, dass die für die Erteilung der Zertifizierung erforderlichen Voraussetzungen nicht im gesamten beantragten Geltungsbereich erfüllt werden, in ihrem Geltungsbereich eingeschränkt werden.
Aussetzung
- Zertifizierungen werden ausgesetzt, wennIm Nachhinein Gründe bekannt werden , die, wären sie bereits bei der Entscheidung zur Erteilung der Zertifizierung bekannt gewesen, zu einer Ablehnung der Zertifizierung geführt hätten
- Der zertifizierte Kunde die Durchführung der Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudits in der erforderlichen Zeit und Häufigkeit nicht gestattet
- Der Kunde selbst um eine Aussetzung gebeten hat
- CERT iQ GmbH die Durchführung zufriedenstellender Korrekturen und Korrekturmaßnahmen, einschließlich der Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zwecks Verhinderung eines erneuten Auftretens für alle Nichtkonformitäten nicht überprüft oder bestätigen könnte
- Die Überwachungstätigkeiten zwar möglich sind, die vorgelegten Dokumente oder weitere bekannte Informationen aber wesentliche Nichtkonformitäten im zertifizierten Geltungsbereich aufzeigen
- Der zertifizierte Kunde in anderer Art und Weise gegen die festgelegten Regelungen verstößt oder den vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
Aber die Erwartung besteht, dass der zertifizierte Kunde in absehbarer Zeit (max. 6 Monate) in der Lage ist, die festgestellten Nichtkonformitäten wirksam zu beheben. Mit der Entscheidung zur Aussetzung der Zertifizierung wird dem zertifizierten Kunden eine angemessene Frist gegeben, innerhalb er eine Neubewertung ermöglichen muss. Wenn die Nichtkonformitäten, die zur Aussetzung des Zertifizierungsverfahrens geführt haben, innerhalb der Frist nicht gelöst worden sind, führt dies zur Zurückziehung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung.
Verweigerung/Zurückziehung
- Zertifizierungen werden verweigert/zurückgezogen, wennGründe für das Aussetzen der Zertifizierung gegeben sind und nicht die Erwartung besteht, dass der zertifizierte Kunde in absehbarer Zeit in der Lage ist, die festgestellten Nichtkonformitäten wirksam zu beheben
- Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifizierung (z. B. Fristüberschreitungen) nicht mehr gegeben sind
- In schwerwiegender Weise gegen die Anforderungen oder vertragliche Regelungen verstoßen wurde oder wird
- Auflagen, auch nach Stellung einer angemessenen Nachfrist, nicht erfüllt worden sind
- Verstöße gegen geltendes Recht nachgewiesen werden, die in Zusammenhang mit dem zertifizierten Managementsystem stehen