Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der 9. Fortschreibung der Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom 1.12.2018, der Akkreditierung von Präqualifizierungsstellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle Berlin und der Beendigung der Geschäftstätigkeit einzelner bisher tätiger Präqualifizierungsstellen, ergeben sich viele Fragen und Klärungsbedarf bei unseren Kunden.
Aus diesem Grunde haben wir für Sie auf unserer Website wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Umstellungsaudits
Alle bisher ausgestellten Präqualifizierungsbestätigungen haben weiter Gültigkeit, müssen jedoch bis 30.4.2021 durch ein Audit (aktuelle Unterlagen und ggf. Betriebsbegehung) auf die Bedingungen einer akkreditierten Präqualifizierung "umgestellt" werden.
Überwachungsaudits
Aufgrund neuer Anforderungen sind für alle Leistungserbringer Überwachungsaudits notwendig. Innerhalb von fünf Jahren müssen nach einer Erst- bzw. RE-Präqualifizierung zwei Überwachungsaudit durchgeführt werden. Dies ist für die Aufrechterhaltung einer gültigen Präqualifizierung zwingend vorgesehen.
Betriebsbegehungen
In einzelnen Versorgungsbereichen der Orthopädietechnik und dem Orthopädieschumacherhandwerk sind nun für eine Erstpräqualifizierung, RE-Präqualifizierung und Überwachungsaudits auch Betriebsbegehungen notwendig. Ebenso für Hörgeräteakustiker und Augenoptiker.
Wechselkunden
Alle Leistungserbringer die bisher durch eine andere Präqualifizierungsstelle betreut wurden können ab sofort einen Antrag bei CERT iQ GmbH stellen (siehe unten).