Präqualifizierungs-News

06.10.2021 14. Fortschreibung Präqualifizierung

Der GKV-Spitzenverband hat mit Wirkung ab dem 01.01.2011 Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V abgegeben.

Anlass der nunmehr 14. Fortschreibung waren zum einen Änderungen in den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die nun in den Versorgungsbereichen der o.a. Empfehlungen nachvollzogen wurden. Insbesondere wurde die Fortschreibung der Produktgruppe 25 „Sehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in den Kriterienkatalog übertragen. Darüber hinaus wurde aufgrund der Komplexität der diabetischen Fußversorgung hierfür ein eigener Versorgungsbereich, hier der Versorgungsbereich 31F geschaffen. Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 6 SGB V gelten § 126 und § 127 SGB V auch für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung. Entsprechende Eignungskriterien für die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung sind in dem nun neugeschaffenen Versorgungsbereich 03F enthalten.

Bisher waren in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für den Versorgungsbereich 07E „Blindenführhunde“ lediglich die Anforderungen an die fachliche Leitung definiert worden. Mit der Aufnahme des Curriculums „Blindenführhunde“ wurde nun erstmals eine Weiterbildung auch für die Mitarbeitenden, die direkt an der Versorgung Versicherter mit Blindenführhunden beteiligt sind, eingeführt.

Die neuen Empfehlungen stehen als Download zur Verfügung. Sie sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden und lösen die bisherigen Empfehlungen ab. Die durchgeführten Änderungen sind im Kriterienkatalog im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Dieser kann ebenfalls als Download heruntergeladen werden.

Unter anderem wurde die Absolvierungsfrist für die Weiterbildung Stoma, VB 29A, aufgrund der Pandemie um jeweils 24 Monate verlängert.
Die Überprüfung der Erfüllung dieser Anforderung erfolgt ab dem 01.01.2024 [fachliche Leitung] bzw. 01.01.2025 [entsprechende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen] im Rahmen der [Re-]Präqualifizierungen und/oder Überwachungen.

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