Durch die 14. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln wurden zwei neue Versorgungsbereiche geschaffen:
Änderungsantrage für bestehende Präqualifizierung um die Erweiterung der genannten Versorgungsbereiche sind ab jetzt unter Vorbehalt möglich.
Dieser Vorbehalt begründet sich durch die noch ausstehenden Akkreditierungen aller Präqualifizierungsstellen in den neuen Versorgungsbereichen und dem Inkrafttreten der Fortschreibung zum 1.1.2022
Bitte stellen Sie den Antrag über Ihr Kundencockpit unter der Rubrik Änderungen.