Überwachungstätigkeiten
Überwachungstätigkeiten finden bei CERT iQ in folgenden Zeiträumen statt:
Überwachungen werden sowohl mit als auch ohne Betriebsbegehung durchgeführt [abhängig von dem beantragten Versorgungsbereich]. Aufgrund einer dokumentierten Risikoanalyse im jeweiligen Kundenordner ist es möglich, nur eine [Überwachungs-] Betriebsbegehung innerhalb des 5-jährigen Präqualifizierungszyklus durchzuführen. Stattdessen wird eine ausführliche Dokumentenprüfung inklusive Fotoanalyse erfolgen. Die erste Überwachung des Leistungserbringers, nach der Akkreditierung der PQ-Stelle, hat in jedem Fall in der Form der Betriebsbegehung zu erfolgen. [Quelle: FAQ zur Akkreditierung von Präqualifizierungsstellen, Stand: 30.01.2020]
Der Prozess der Überwachungstätigkeiten findet nach den oben beschriebenen Abläufen der Stufe 1 und Stufe 2 statt [Evaluation]. Der Unterschied besteht darin, dass der Leistungserbringer die Angaben in der Online-Checkliste bestätigen muss. Zeitsensible Dokumente müssen neu eingereicht werden [Versicherungsnachweis, Auszug Gewerbezentralregister, Bild- und ggf. Videodokumentation].
Im Rahmen der Überwachungsaudits werden alle Nachweise erneut eingereicht und bewertet. Im 1. Überwachungsaudit werden die räumlichen Anforderungen nicht bewertet, im 2. Überwachungsaudit werden die sächlichen Anforderungen nicht bewertet. Eine Risikobewertung wird hinterlegt, auch erfolgt hier eine Analyse, wenn bestimmte Anforderungen oder alle im Überwachungsaudit doch gefordert werden.