Bei außerhalb von Krankenhäusern erfolgreich reanimierten Patienten ist die weitere Prognose aufgrund der Schwere der Erkrankung äußerst ernst und im Verlauf ganz wesentlich von der Fachkompetenz und der Ausstattung der weiterbehandelnden Klinik abhängig. In den aktuellen internationalen Leitlinien zur Reanimation wird daher gefordert, prähospital erfolgreich reanimierte Patienten in spezialisierten Krankenhäusern weiter zu behandeln - sogenannten Cardiac Arrest Centern [CAC].
Unter dem Schirm des Deutschen Rates für Wiederbelebung [GRC] hat 2017 eine Arbeitsgruppe aus Anästhesiologen, Kardiologen und Intensivmedizinern erstmals Basis-Anforderungen für Cardiac Arrest Center erstellt [Qualitätskriterien und strukturelle Voraussetzungen für Cardiac Arrest Zentren]. Die Kriterien wurden von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin [DGAI], der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung [DGK] und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin [DGIIN] konsentiert und in den entsprechenden Fachzeitschriften der Gesellschaften publiziert.
Ziel ist es, durch die festgelegten Basis-Kriterien eine einheitliche Definition von Cardiac Arrest Centern zu ermöglichen und dadurch eine vergleichbare Grundstruktur für eine optimale Patientenversorgung und somit ein besseres Patientenüberleben zu erreichen.
Die Zertifizierungen, die durch ein Kuratorium bestehend aus Mitgliedern von GRC und DGK betreut werden, haben 2018 begonnen. Ein Update der Kriterien wurde am 13.07.2021 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.grc-org.de/grc-arbeitsgruppen/4-1-Cardiac-Arrest-Center
Krankenhäuser und Kliniken können sich zum Verfahren anmelden und danach die am Kriterienkatalog orientierte Checkliste ausfüllen. Diese bildet die Grundlage der Vor-Ort-Auditierung.
Mit den Richtlinien zur Zertifizierung hat jeder Antragsteller einen klaren Katalog mit quantitativen und qualitativen Anforderungen zur Hand.